Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Dies bedeutet, dass zwischen mir und der krankenkassenärztlichen Vereinigung kein Abrechnungsvertrag besteht. Dadurch richtet sich mein Angebot vorwiegend an Privatversicherte und Selbstzahlende. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gesetzlich Versicherte die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse (& Beihilfe) auf, um sich über die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie zu informieren. Lassen Sie sich die Formulare Ihrer Krankenkasse zuschicken und bringen Sie diese gerne zur ersten Sitzung mit.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen. Diagnosen und die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung werden somit nicht bei der Krankenkasse dokumentiert.
Leider habe ich trotz des sehr hohen, anhaltenden Therapiebedarfs keine Zulassung als Vertragstherapeutin für die gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte können erst dann Leistungen von einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keine Behandlung bei Vertragstherapeut*innen möglich ist. Hierzu sind verschiedene Schritte und Formulare für das Antragsverfahren nötig. Gerne berate ich Sie hierzu näher.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Dies bedeutet, dass zwischen mir und der krankenkassenärztlichen Vereinigung kein Abrechnungsvertrag besteht. Dadurch richtet sich mein Angebot vorwiegend an Privatversicherte und Selbstzahlende. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gesetzlich Versicherte die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse (& Beihilfe) auf, um sich über die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie zu informieren. Lassen Sie sich die Formulare Ihrer Krankenkasse zuschicken und bringen Sie diese gerne zur ersten Sitzung mit.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen. Diagnosen und die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung werden somit nicht bei der Krankenkasse dokumentiert.
Leider habe ich trotz des sehr hohen, anhaltenden Therapiebedarfs keine Zulassung als Vertragstherapeutin für die gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte können erst dann Leistungen von einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keine Behandlung bei Vertragstherapeut*innen möglich ist. Hierzu sind verschiedene Schritte und Formulare für das Antragsverfahren nötig. Gerne berate ich Sie hierzu näher.
Rebekka C. Thomas, Psychologische Psychotherapeutin
Buchheimerstr. 57–59 · 51063 Köln
info@therapie-thomas.de · 0160 99207395
Rebekka C. Thomas, Psychologische Psychotherapeutin
Buchheimerstr. 57–59 · 51063 Köln
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